Spyplace GmbH
"Für Sie & mit Ihnen..."

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB-Privatdetektei Spyplace GmbH

Spyplace GmbH hält sich beim Umgang mit Kundeninformationen ausnahmslos an die Regeln des Datenschutzes. Wir behandeln die Informationen, die Sie der Spyplace GmbH zur Verfügung stellen, streng vertraulich. Es werden keine Kundeninformationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiter gegeben.

Folgende Richtlinien erläutern Ihnen vollständige Details.

Nutzungsbedingungen:

Willkommen auf Spyplace.ch; der Webseite der Spyplace GmbH. Durch das Zugreifen auf diese Website erklären Sie sich mit den unten stehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bitte verwenden Sie diese Website nicht, wenn Sie nicht allen Bedingungen zustimmen. Wir behalten uns vor die Bedingungen in angemessenen Abständen durch das Aktualisieren dieser Webseite zu ändern oder zu überarbeiten. Ihre weitere Nutzung unserer Website nach einer solchen Modifizierung gilt als Ihrer seitige Annahme und Einverständniserklärung mit den veränderten Bedingungen. Falls Sie eine dieser Änderungen nicht anerkennen können, müssen Sie die Nutzung unserer Website einstellen.

 

Datenschutz:

Zu unseren Grundsätzen gehört es, die Privatsphäre der Personen, die diese Site besuchen oder uns ihre Meinung mitteilen, zu respektieren. Unsere Datenschutzbestimmungen  sind hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen. Mit  der Annahme dieser Bedingungen erklären Sie sich ausdrücklich mit der Verwendung und Veröffentlichung Ihrer persönlich identifizierbaren und sonstigen Informationen einverstanden, wie in den Datenschutzbestimmungen beschrieben.

Sonstige Bestimmungen:

Diese Rechtsinformationen unterliegen den schweizerischen gesetzen und müssen entsprechend interpretiert werden, ohne Beachtung der Prinzipien des Kollisionsrechts. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen gesetzwidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung als trennbar von diesen Bedingungen und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Bedingungen sind wirksam solange sie nicht oder bis sie von der BDF Detektei aufgehoben werden.


AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für Auftragskunden:

1.  Die Spyplace GmbH verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entschliessungen gehaftet, die aufgrund von übermittelten Erkenntnissen der Auftragnehmerin gefasst werden.


2. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die Auftragnehmerin nach pflichtgemässem Ermessen, mit einem oder mehreren Sachbearbeitern. Die Anzahl der Mitarbeiter wird im Auftragsformular festgelegt. Die Anzahl der Mitarbeiter kann nach gegenseitiger Absprache mit dem Auftraggeber erhöht werden.

3. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Detektei ist hinsichtlich der Leistung der Detektei ein Dienstvertrag.

4. Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der Detektei.

5. Alle Auskünfte werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt. Sie sind nur für den Auftraggeber und dessen Rechtsbeistand bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte. Für Informationen, auch von amtlichen Stellen, wird nach Form und Inhalt keine Gewähr übernommen.

6. Ergibt sich im laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die Spyplace GmbH den Auftrag zurückweisen.

7. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Auftragnehmerin zur Kündigung. In diesem Falle hat die Detektei Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und auf Erstattung der bisher entstandenen Auslagen. Die  Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.

8. Die Durchführung eines Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Arbeit bis zu einer weiteren Zahlung unterbrochen werden.

8.1.1. Beim Suchen von Wanzen und anderen Spionagegeräten:  Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Suche alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit freier Zugang für die Kontrolle besteht. Repeater und Dect-Telefone (Funktelefone), sowie weitere erwähnenswerte Störungsquellen müssen während der Untersuchung abgeschaltet sein. Sind die nötigen Vorbereitungen nicht getroffen und ergibt sich hieraus Wartezeit der Mitarbeiter, so wird sie dem Besteller in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden die über 30 Minuten betragen, werden auf eine volle Stunde aufgerundet.

8.1.2. Beim Überprüfen von Geräten, wird im Falle eines positiven Befundes ein schriftliches Protokoll verfasst und bei negativen Befundes ein mündliches Protokoll genügen. Für allfälligen Datenverlust kann die Spyplace GmbH nicht haftbar gemacht werden; es ist am Kunden vor dem Absenden oder der Abgabe des Gerätes auf separatem Medium Sicherheitskopien anzufertigen.

8.2.1. Für unsere Detektive berechnen wir die Reisekosten für Hin- und Rückfahrt als Arbeitszeit nach den jeweiligen Sätzen, zuzüglich Autospesen von CHF 1.00 pro Km. Bei mehrtägigen Aufträgen werden die Kosten für die Verpflegung und Unterbringung des Detektivs separat berechnet. Die Spyplace GmbH berechnet pro Mitarbeiter und Stunde CHF 90.00. Zwischenverpflegung CHF 20.00 pauschal bei Überschreitung von 6h Arbeitszeit. Weitere Spesen nur mit vorheriger Absprache. Angefangene Stunden die über
30 Minuten betragen, werden auf eine volle Stunde aufgerundet.

8.2.2. Vorzeitiger Abbruch eines Pauschalangebotes, berechtigen eine Kostenreduktion mit nächst tieferen Pauschalangebot zuzüglich Tagessätzen welch dieses überschreiten.

8.3.1. Stoppt der Auftraggeber die Ermittlungen vor Ablauf der 4 Stundengrenze, ist die Detektei berechtigt die Zeit für volle 4 Stunden zu berechnen. Wenn zwischen zwei Ermittlungen innert 24 Stunden eine Ermittlungspause von weniger als 6 Stunden entsteht, werden die vollen 6 Stunden der Pause mit berechnet. Angefangene Stunden die über 30 Minuten betragen, werden auf eine volle Stunde aufgerundet.

8.3.2. Wird der vertraglich vereinbarte Vorschuss nach Auftragserteilung nicht innert 10 Tagen geleistet, kann die Spyplace GmbH wegen Vertragsbruch vom Auftrag zurücktreten und eine Konventionsstrafe von CHF. 1'000.- geltend machen.

8.3.3. Die Spyplace GmbH kann bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen Rapporte, Messergebnisse und Akten und Daten einbehalten.

8.4. Detektiveinsätze in Europa. Alle Einsätze in Europäischem Raum (Ausgenommen die Schweiz) werden mit einem gesonderten Tarif von CHF 140.00 pro Stunde und Mitarbeiter berechnet. Die Vorkasse beträgt 100% bei Pauschalbeträgen und 70% bei berechneten Beträgen.

8.5. Detektiveinsätze in den übrigen Ländern. Alle Einsätze in den übrigen Ländern (Ausgenommen die Schweiz und Europa) werden mit einem gesonderten Tarif von CHF 160.00 pro Stunde und Mitarbeiter berechnet. Die Vorkasse beträgt 100% bei Pauschalbeträgen und 70% bei berechneten Beträgen.

8.6. Erstgespräche werden als Beratungsgespräche taxiert und mit unserem Stundentarif von CHF 90.00 berechnet. Der Zeitaufwand von Hin- und Rückfahrt wird dazugerechnet. Fahrspesen berechnen wir mit CHF 1.00 pro km.

8.7.1. Wer bei einem vereinbaren Termin verhindert sein sollte, ist verpflichtet, sich sofort oder aber mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn schriftlich zu entschuldigen (info@spyplace.ch) oder nach Absprache mit schriftlicher Bestätigung der Spyplace GmbH. Die Spyplace GmbH kann auch bei Absprache vor Bestätigung eine schriftliche Absage auf info@spyplace.ch nach Punkt 8.6.2. fordern.

9.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungssumme gemäss den Angaben in der Rechnung (in vereinbarten Raten oder innert 10 Tagen bzw. auf den 1. des folgenden Monats) zu zahlen, ansonsten werden für Rechnungsverzug, Verzugszinsen in Höhe von 10 % berechnet. Bei Verzug innerhalb der Ratenzahlung ist der gesamte Restforderungsbetrag zuzüglich Zinsen sofort fällig. Bei Rechnungsverzug und dem daraus entstehenden Mehraufwand ist wie folgt kostenpflichtig: Pro neuer Rechnungsstellung oder pro Mahnung CHF 40.-, Portokosten CHF 2.-, Einschreiben CHF 6.-, Verzugszins 10%. Gemahnt wird alle 10 Tage. Gemahnt wird auch benannter Mehraufwand wie Mahngebühren, Portokosten, Einschreibekosten und Verzugszinsen.

9.2.1. Falls der Schuldner die Restschuld nicht in vereinbarter Zeit begleicht, kann der Gläubiger einen Schuldeneintreiber einsetzen. Der Auftraggeber bzw. Vertragspartner/Vertragsschuldner ist ausdrücklich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.

9.2.2. Der Schuldeneintreiber nimmt mit dem Schuldner persönlich Kontakt auf und versucht abzuklären, warum der Schuldner sich der Zahlung entziehen versucht. Die Schuldeneintreiber beobachten und observieren - nötigenfalls auch per GPS-Tracker - den Schuldner um so neue Erkenntnisse zu gewinnen, wie man die Schulden auf welchem Weg einfordern könnte.
Der Auftraggeber bzw. Vertragspartner/Vertragsschuldner ist ausdrücklich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.

9.3. Versucht der Schuldner beim Gläubiger eine Leistung zu erschleichen, indem er z.B. eine falsche Rechnungsadresse angibt, den Wohnort ändert, ohne dem Gläubiger innert 10 Tagen zu benachrichtigen oder sich ins Ausland absetzt, ohne den Gläubiger innert 10 Tagen zu informieren, begeht mutwilliger Vertragsbruch. In diesem Fall ist die Spyplace GmbH berechtigt, eine Konventionalstrafe pro Verstoss in der höhe von CHF 3´000.- (Dreitausendfranken) einzufordern. Zur Standortabklärung des Schuldners, erhalten wir vom Schuldner ausdrücklich die Genehmigung seinen Standort per GPS-Tracker zu bestimmen.
Der Auftraggeber bzw. Vertragspartner/Vertragsschuldner ist ausdrücklich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.

10.1. Die Detektei schliesst aus, den Erfolg zu schulden. Nach Abschluss des Auftrages oder bei Kündigung des Auftrages, erstellt der Auftragnehmer einen Detailbericht (ausgenommen der Auftraggeber verzichtet darauf) und die Abrechnung. Ist der Auftraggeber mit einem Teil oder insgesamt nicht zufrieden, so hat er dies innert 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung oder des Berichts mit eingeschriebenem Brief zu reklamieren. Nach Ablauf der Frist akzeptiert der Auftraggeber die Berichterstattung und die Abrechnung in allen Teilen und Formen.

10.2. Wer den Auftragnehmer nach akzeptieren der Auftragserledigung bei jemand anderes eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt, verdächtig oder verunglimpft, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung verbreitet, der verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe pro Verstoss von CHF. 50'000.- (fünfzigtausend) zu bezahlen. Zusätzlich behält sich der Auftragnehmer vor, eine Strafanzeige wegen "Übler Nachrede" und "Verleumdung" einzureichen. Ein Schuldner der Spyplace GmbH ist ausdrücklich damit einverstanden, dass zur Standortbestimmung nötigenfalls GPS-Tracker eingesetzt werden.

11. Mündliche Vereinbarungen können getroffen werden, sie sind insbesondere zulässig hinsichtlich der zeitlichen Auftragserteilung. Ansonsten bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung um rechtswirksam zu werden. Auch wenn kein schriftlicher Auftrag besteht ist der Auftrag gültig, wenn die Detektei mit mündlichem Einverständnis des Auftraggebers, mit den Ermittlungen oder der Observation, begonnen hat. Ausländische Auftraggeber erkennen mit Unterzeichnung schweizerische Gerichtsbarkeit und schweizerischer Gerichtsstand an. 

12. Gekaufte Geräte können innert 30 Tagen dem Verkäufer zurückgegeben werden. Für die benutzte Zeit innerhalb 30 Tagen nach Kauf wird eine Tagesmietpauschale von CHF. 20.- pro Gerät berechnet. Wird das Gerät nach Ablauf von 30 Tagen zurückgenommen wird eine Tagespauschale von CHF. 18.- berechnet. Geräte werden bei einem Kaufdatum welches bereits länger als 2 Monate her ist, nicht mehr zurückgenommen. 
Es ist zu beachten das technische Geräte (insbesondere Funkgeräte, Kameras, GPS-Tracker; welche über Funk, Internet oder Telefonie bzw. GSM und GPRS verbunden sind, verschiedenen Störeinflüssen ausgesetzt sind. Die Einflüsse auf die Funktionalität der Geräte und sogar Ausfälle der betroffenen Geräte haben nichts mit den Geräten selbst und deren Funktionstüchtigkeit zu tun.
Häufige Störeinflüsse sind: z.B Sonnenaktivität, Elektromagnetische Strahlung, Wetter, Internetstörungen & -Ausfälle, Telefonausfälle, Funknetzstörung usw.

13. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.

14. Der Auftraggeber versichert mit der Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele verfolgt.

15. Der Auftraggeber bestätigt, dass er - sofern er den Auftrag im Namen eines Unternehmens erteilt, dessen persönlich haftender Vertreter oder Gesellschafter er nicht ist - befugt ist, im Namen des Unternehmens den Auftrag zu erteilen.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz der Detektei. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

17. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Die Spyplace GmbH behält sich das Recht vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über materiell wesentliche Änderungen der AGB wird der Kunde in geeigneter Form informiert. Im Falle von Änderungen eines Vertragsbestandteils zum Nachteil des Kunden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innert 14 Tagen nach Zustellung der Benachrichtigung ausserordentlich auf das Datum des Wirksam werden der neuen Vertragsbedingungen schriftlich zu kündigen

18. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam werden, so sollen die übrigen Bestimmungen gültig bleiben 



Winterthur, 22.07.2022





 
 
 
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